专利摘要:
DieErfindung betrifft eine Anordnung zum Ankoppeln an einen Abtrieb(PTO) (1) eines Fahrzeugs, umfassend PTO-Ankopplungsmittel (5, 6)zum Anfordern eines Ankoppelns an den PTO (1) und eine Steuereinheit(4) zum Überprüfen in Antwortauf ein Anfordern von den Anokppellungsmitteln (5, 6), ob vorbestimmteBedingungen zum Ankoppeln an den PTO (1) erfüllt sind oder nicht, wobeidie Steuereinheit (4) dazu ausgelegt ist, ein Ankoppeln an den PTO(1) zuzulassen, wenn alle vorbestimmten Bedingungen erfüllt sind,ein Ankoppeln an den PTO (1) abzulehnen, wenn wenigstens eine vorbestimmte Bedingungnicht erfülltist, und ein Ankoppeln an den PTO (1) in Antwort auf wenigstensein weiteres Anfordern zum Ankoppeln an den PTO (1) innerhalb einervorbestimmten Zeitperiode zuzulassen, wenn die Steuereinheit (4)nicht dazu in der Lage ist, zu bestimmen, ob wenigstens eine Bedingungzum Ankoppeln an den PTO (1) erfülltist oder nicht erfülltist.
公开号:DE102004027294A1
申请号:DE200410027294
申请日:2004-06-04
公开日:2004-12-30
发明作者:Anders Jensen;Rickard Lyberger;Mikael Öun
申请人:Scania CV AB;
IPC主号:B60K25-06
专利说明:
[0001] DieErfindung betrifft im Allgemeinen Abtriebe von Fahrzeugen und insbesondereVerfahren und Anordnungen zum Ankoppeln an einen (Neben-)Abtriebeines Fahrzeugs.
[0002] Ein(Neben-)Abtrieb (englisch: Power Take Off, PTO) wird oftmals anBaufahrzeugen und Lastwägeneingesetzt, um von dem Motor der Fahrzeuge erzeugte Leistung Aufbautenzuzuführen,wie beispielsweise Kränenoder Betonmischern, die auf den Fahrzeugen angebracht sind. Die US-6,386,303 offenbart einBeispiel eines PTO.
[0003] Bevoran einen PTO eines Fahrzeugs auf Anforderung einer Bedienungspersonangekoppelt werden kann, die beispielsweise einen in dem Fahrzeugangeordneten PTO-Ankoppelknopfgedrückt hat,kann vorgesehen sein, dass eine Steuereinheit in dem Fahrzeug überprüft, ob vorbestimmteBedingungen zum Ankoppeln an den PTO erfüllt sind oder nicht. Um dieszu ermöglichen,werden der Steuereinheit Eingangssignale von verschiedenen in dem Fahrzeugangeordneten Sensoren zugeführt,die die Steuereinheit überdiese vorbestimmten Bedingungen zum Ankoppeln informieren, beispielsweisedarüber,dass sich die Gangschaltung in einer neutralen Stellung befindet,dass die Parkbremse im Eingriffszustand ist und dass die Motordrehzahlunter einem vorbestimmten Grenzwert liegt.
[0004] Wenndie Steuereinheit aus den Eingangssignalen bestimmt, dass alle vorbestimmtenAnkoppelbedingungen erfülltsind, dann wird an den PTO angekoppelt, nachdem die Bedienungspersonden Ankoppelknopf gedrückthat.
[0005] Wenndie Steuereinheit bestimmt, dass wenigstens eine Ankoppelbedingungnicht erfülltist, dann erfolgt durch das Niederdrücken des Ankoppelknopfes vonder Bedienungsperson keine Ankopplung an den PTO. In einem derartigenFall wird die von der Bedienungsperson ausgehende Anforderung zumAnkoppeln an den PTO abgelehnt.
[0006] Allerdingsist es möglich,dass ohne Kenntnis der Bedienungsperson die Steuereinheit nichtdazu in der Lage ist, zu bestimmen, ob eine Ankoppelbedingung erfüllt istoder nicht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Eingangssignal,das eine bestimmte Ankoppelbedingung betrifft, aus irgendeinem Grundnicht erfassbar ist, oder wenn das Eingangssignal einfach fehlt.
[0007] Wennbei heutigen Systemen durch die Steuereinheit eine Bestimmung, obeine Betriebsbedingung erfülltist oder nicht, unmöglichist, dann wird ein Ankoppeln an den PTO abgelehnt.
[0008] Esist einfach zu verstehen, dass dies für eine Bedienungsperson invielen Fällenstörendsein kann. Die Bedienungsperson kann beispielsweise gerade versuchen,einen an einem Schwerlastfahrzeug vorgesehenen Betonmischer an einemEinsatzort zu leeren, und ist nicht in der Lage, dies zu tun. Somitmuss wertvolle Zeit vergeudet werden, obwohl es an sich nicht gefährlich wäre, an denPTO anzukoppeln.
[0009] DieAufgabe der Erfindung liegt darin, derartige Probleme zu beseitigenund Verfahren und Anordnungen bereitzustellen, um das Ankoppelnan einen PTO eines Fahrzeugs in Fällen zu ermöglichen, in denen nicht bestimmtwerden kann, ob vorbestimmte Bedingungen für das Ankoppeln an einen PTOerfülltsind oder nicht erfülltsind.
[0010] Dieswird durch ein Verfahren gemäß der vorliegendenErfindung zum Ankoppeln an einen PTO eines Fahrzeugs erreicht, umfassenddie Schritte: Anfordern eines Ankoppelns an den PTO, Überprüfen, obvorbestimmte Bedingungen zum Ankoppeln an den PTO erfüllt sindoder nicht, Zulassen eines Ankoppelvorgangs an den PTO, wenn allevorbestimmten Bedingungen erfülltsind, Ablehnen eines Ankoppelvorgangs an den PTO, wenn wenigstens eineder vorbestimmten Bedingungen nicht erfüllt ist, Zulassen eines Ankoppelvorgangsan den PTO nach wenigstens einem weiteren Anfordern eines Ankoppelnsan den PTO innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode, wenn nichtbestimmt werden kann, ob wenigstens eine Bedingung zum Durchführen eines Ankoppelvorgangsan den PTO erfülltist oder nicht erfülltist.
[0011] Dieswird auch durch ein weiteres Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindungzum Ankoppeln an einen (Neben-)Abtrieb eines Fahrzeugs erreicht, umfassendein Anfordern eines Ankoppelns an den Abtrieb, ein Überprüfen, obvorbestimmte Bedingun gen zum Ankoppeln an den PTO bestimmbar sind odernicht, und dann, wenn die Bedingungen bestimmbar sind, Überprüfen, oballe Bedingungen erfülltsind oder nicht, und Zulassen eines Ankoppelns an den Abtrieb, wennalle vorbestimmten Bedingungen erfüllt sind, sowie Ablehnen einesAnkoppelns an den Abtrieb, wenn wenigstens eine vorbestimmte Bedingungnicht erfülltist, sowie Zulassen, dass nach wenigstens einem weiteren Anfordernzum Ankoppeln an den Abtrieb innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiodeein Ankoppelvorgang an den Abtrieb zugelassen wird, wenn wenigstenseine der Bedingungen nicht bestimmbar ist.
[0012] DieAufgabe wird auch durch eine Anordnung gemäß der Erfindung zum Ankoppelnan einen PTO eines Fahrzeugs gelöst,umfassend Ankoppelmittel zum Anfordern eines Ankoppelvorgangs an denPTO und eine Steuereinheit zum Überprüfen in Antwortauf ein Anfordern von den Ankoppelmitteln, ob vorbestimmte Bedingungenzum Ankoppeln an den PTO erfülltsind oder nicht, wobei die Steuereinheit dazu ausgelegt ist, einenAnkoppelvorgang an den PTO zu erlauben, wenn alle vorbestimmtenBedingungen erfülltsind, einen Ankoppelvorgang an den PTO abzulehnen, wenn wenigstenseine vorbestimmte Bedingung nicht erfüllt ist, und einen Ankoppelvorgangan den PTO in Antwort auf wenigstens ein weiteres Anfordern zumAnkoppeln an den PTO innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode zuerlauben, wenn die Steuereinheit nicht dazu in der Lage ist, zubestimmen, ob wenigstens eine Bedingung zum Ankoppeln an den PTOerfülltist oder nicht erfülltist.
[0013] DieAufgabe wird auch durch eine weitere Anordnung gemäß der Erfindungzum Ankoppeln an einen Abtrieb eines Fahrzeugs gelöst, umfassend Ankoppelmittelzum Anfordern eines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb und eine Steuereinheit,die dazu ausgelegt ist, in Antwort auf ein von den Ankoppelmittelnausgehendes Anfordern zu überprüfen, ob vorbestimmteBedingungen zum Ankoppeln an den Abtrieb bestimmbar sind oder nicht,und wenn die Bedingungen bestimmbar sind, zu überprüfen, ob alle der Bedingungenerfülltsind oder nicht, und um einen Ankoppelvorgang an den PTO zuzulassen,wenn alle der Bedingungen erfülltsind, sowie einen Ankoppelvorgang an den Abtrieb abzulehnen, wennwenigstens eine der Bedingungen nicht erfüllt ist, und den Ankoppelvorgangan den Abtrieb nach wenigstens einem weiteren Anfordern zum Ankoppelnan den Abtrieb innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode zuzulassen,wenn wenigstens eine der Bedingungen nicht bestimmbar ist.
[0014] Dadurchist eine Bedienungsperson in der Lage, auch dann an den PTO anzukoppeln,wenn die Steuereinheit nicht dazu in der Lage ist, zu bestimmen,ob wenigstens eine Bedingung zum Durchführen eines Ankoppelvorgangsan den PTO erfülltist oder nicht erfülltist.
[0015] DieErfindung wird nachfolgend detaillierter mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungenbeschrieben, in denen
[0016] 1 eine schematische Darstellungeines Ausführungsbeispielseiner Anordnung gemäß der Erfindungist und
[0017] 2 ein schematisches Flussdiagrammeines Ausführungsbeispielseines Verfahrens gemäß der Erfindungist.
[0018] 1 ist eine schematischeDarstellung eines Ausführungsbeispielseiner Anordnung gemäß der Erfindungzum Ankoppeln an einen PTO 1 (englisch: Power Take Off;Abtrieb, insbesondere Nebenabtrieb) eines Fahrzeugs (nicht gezeigt).
[0019] DerPTO 1 in 1 isttypischerweise mit einem Getriebe 2 des Fahrzeugs gekoppeltund wird in einer an sich bekannten Weise in Antwort auf Steuersignale über eineLeitung 3 von einer Steuereinheit 4 auf eine Anfragezum Ankoppeln an den PTO über eineBedienungsperson angekoppelt, die in dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ein PTO-Ankoppelmittelin Form eines Ankoppelknopfs 5 in dem Fahrzeug drückt. Dadurchwird ein Schalter 6 geschlossen, so dass ein PTO-Ankoppel-Forderungsschaltkreismit einer Spannungsversorgung, beispielsweise der Batterie des Fahrzeugs,mit der Steuereinheit 4 verbunden wird. In 1 ist die Spannungsversorgung mit +24V bezeichnet, jedoch ist es selbstverständlich, dass sie nicht aufdiese Spannung begrenzt ist.
[0020] DieSteuereinheit 4 ist in an sich ebenfalls bekannter Weise über eineKommunikationsverbindung 7 mit einer Mehrzahl von Sensorenverbunden, von denen in 1 nurdrei gezeigt sind, nämlichein Sensor 8, der am Getriebe 2 vorgesehen ist,um zu erfassen, ob sich dieses in seiner neutralen Stellung befindet,ein Sensor 9, der an dem Motor 10 des Fahrzeugsangebracht ist, um zu erfassen, dass die Motordrehzahl unter einemvorgegebenen Grenzwert liegt, und ein Sensor 11, der vorgesehenist, um zu erfassen, dass die Parkbremse 12 des Fahrzeugs sichim Eingriffszustand befindet.
[0021] Hinsichtlichder Steuersignale, die durch die Steuereinheit 4 auf derLeitung 3 zu übermittelnsind, um an den PTO 1 anzukoppeln, wenn der Ankoppelknopf 5 gedrückt wird,wie durch Schritt 21 im Flussdiagramm in 2 wiedergegeben, ist die Steuereinheit 4 gemäß der Erfindungdazu ausgelegt, das heißtdazu programmiert, in Schritt 22 in 2 zu überprüfen, obbestimmt werden kann, ob eine Mehrzahl an vorbestimmter PTO-Ankoppelbedingungen erfüllt ist.Diese umfassen beispielsweise im Hinblick auf 1, dass das Getriebe 2 sichin einer neutralen Stellung befindet, dass der Motor 10 miteiner Motordrehzahl läuft,die unter einem vorgegebenen Grenzwert liegt, und dass sich dieParkbremse 12 des Fahrzeugs im Eingriffszustand befindet.
[0022] Esist selbstverständlich,dass es eine Vielzahl weiterer vorbestimmter PTO-Ankoppelbedingungen geben kann.
[0023] Wennbestimmt werden kann, ob die vorbestimmten PTO-Ankoppelbedingungenerfülltsind oder nicht, das heißtwenn alle vorbestimmten PTO-Ankoppelbedingungen bestimmbar sind,dann kann die Steuereinheit 4 in Schritt 23 in 2 überprüfen, ob all diese Bedingungenerfülltsind oder nicht.
[0024] Wennalle vorbestimmten Bedingungen erfüllt sind, dann wird an denPTO 1 angekoppelt, nach dem die Bedienungsperson den Ankoppelknopf 5 gedrückt hat,woraufhin der Schalter 6 geschlossen wird, wie durch Schritt 24 in 2 wiedergegeben.
[0025] Wennwenigstens eine der vorbestimmten Bedingungen nicht erfüllt ist,dann ist die Bedienungsperson nicht dazu in der Lage, einen Ankoppelvorgangan den PTO 1 durchzuführen,das heißtein Ankoppelvorgang an den Abtrieb 1 wird abgelehnt, wiedurch Schritt 25 in 2 wiedergegeben.Heutzutage trifft dies auch bei fehlenden oder nicht erfassbarenSignalen von den Sensoren des Fahrzeugs zu, wie beispielsweise denSensoren 8, 9 und 11 in 1.
[0026] Erfindungsgemäß wird dasHerbeiführeneines Ankoppelzustands an dem PTO 1 trotz der Tatsachezugelassen, dass Signale von wenigstens einem Sensor nicht bestimmbarsind, beispielsweise weil sie fehlen oder nicht erfassbar sind.
[0027] Wennin Schritt 22 in 2 nichtbestimmt werden kann, ob die vorbestimmten PTO-Ankoppelbedingungen erfüllt sindoder nicht, beispielsweise aufgrund eines Fehlens oder eines nichterfassbaren Sensorsignals, das heißt, wenn vorbestimmte PTO-Ankoppelbedingungennicht bestimmbar sind, dann ist die Steuereinheit 4 gemäß der Erfindung dazuin der Lage, in Schritt 26 in 2 zu überprüfen, obder Ankoppelknopf 5 erneut innerhalb einer vorbestimmtenZeitperiode niedergedrücktwurde.
[0028] Wennder Ankoppelknopf 5 von der Bedienungsperson innerhalbder vorbestimmten Zeitperiode erneut niedergedrückt wurde, dann ist die Steuereinheit 4 dazuin der Lage, das heißtdazu vorprogrammiert, ein Ankoppeln an den PTO 1 zuzulassen, wiedurch Schritt 24 in 2 dargestellt.
[0029] Somitgibt erfindungsgemäß die Steuereinheit 4 Steuersignaleauf der Leitung 3 an den PTO 1 in Antwort aufwenigstens eine weitere Anforderung zum Ankoppeln an den PTO 1 aus,das heißtin Antwort auf wenigstens ein weiteres Niederdrücken des PTO-Ankoppelknopfes 5 in 1 durch die Bedienungsperson,innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode, wenn die Steuereinheit 1 nichtdazu in der Lage ist, zu bestimmen, ob wenigstens eine Bedingungzum Herbeiführeneines Ankoppelzustands an den PTO 1 erfüllt ist oder nicht erfüllt ist,beispielsweise dann, wenn wenigstens ein Sensorsignal fehlt odernicht erfassbar ist.
[0030] Für die Anzahlweiterer Druckbetätigungen desKnopfes 5, die zum Ankoppeln an den PTO 1 erforderlichsind, kann eins oder eine Zahl größer eins gewählt werden.
[0031] DieZeitperiode, innerhalb der eine zweite Anforderung zum Herbeiführen einesAnkoppelvorgangs vorgenommen werden muss, beispielsweise ein zweitesNiederdrückendes Knopfes 5, ist in der Steuereinheit 4 festgelegtund kann geeigneterweise mit einer Dauer von 10 Sekunden gewählt werden.
[0032] Wenndie Bedienungsperson den Ankoppelknopf 5 nicht nochmalsinnerhalb der vorbestimmten Zeitperiode gedrückt hat, dann weist die Steuereinheit 4 dasHerbeiführeneines Ankoppelvorgangs an den PTO 1 zurück, wie in Schritt 25 in 2 wiedergegeben.
[0033] Somitwird erfindungsgemäß dann,wenn an den PTO 1 nicht angekoppelt wurde, nachdem die Bedienungspersonden PTO-Ankoppelknopf 5 ein erstes mal gedrückt hat,ohne dass sie darüber Kenntnishat, dass ein Sensorsignal fehlt oder von der Steuereinheit 4 nichterfassbar ist, ein Ankoppelvorgang an den PTO 1 durchgeführt, wenndie Bedienungsperson den Knopf 5 ein zweites mal innerhalb dervorbestimmten Zeitperiode niederdrückt.
[0034] Esist selbstverständlich,dass die Erfindung in keiner Weise auf das vorstehend offenbartespezifische Ausführungsbeispielbeschränktist, sondern alle Modifikationen im Rahmen der Ansprüche umfasst.Der PTO kann beispielsweise nahe dem Motor angeordnet sein oderdirekt mit diesem koppelbar sein. Das Ankoppelmittel kann auch aneiner Fernsteuerung angeordnet sein, die kabellos mit der Steuereinheit 4 kommunizierenkann. Alternativ kann das Ankoppelmittel an einem Aufbau an demFahrzeug positioniert sein.
权利要求:
Claims (8)
[1] Verfahren zum Ankoppeln an einen Abtrieb einesFahrzeugs, umfassend die Schritte: – Anfordern eines Ankoppelvorgangsan den Abtrieb, – Überprüfen, obvorbestimmte Bedingungen zum Ankoppeln an den Abtrieb erfüllt sindoder nicht, und – Zulasseneines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb, wenn alle vorbestimmten Bedingungenerfülltsind, sowie – Ablehneneines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb, wenn wenigstens eine vorbestimmteBedingung nicht erfülltist, gekennzeichnet durch den Schritt: Zulassen einesAnkoppelvorgangs an den Abtrieb, nachdem wenigstens ein weiteresAnfordern zum Ankoppeln an den Abtrieb innerhalb einer vorbestimmtenZeitperiode vorliegt, falls nicht bestimmt werden kann, ob wenigstenseine Bedingung zum Ankoppeln an den Abtrieb erfüllt ist oder nicht erfüllt ist.
[2] Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,dass ein Ankoppelvorgang an den Abtrieb nach einem weiteren Anfordernzum Ankoppeln an den Abtrieb zugelassen wird.
[3] Verfahren zum Ankoppeln an einen Abtrieb eines Fahrzeugs,umfassend ein Anfordern eines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb, gekennzeichnet durchdie Schritte: – Überprüfen, obvorbestimmte Bedingungen zum Ankoppeln an den Abtrieb bestimmbarsind oder nicht, – Überprüfen, oballe Bedingungen erfülltsind oder nicht, wenn die Bedingungen bestimmbar sind, und Zulasseneines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb, wenn alle vorbestimmten Bedingungenerfülltsind, sowie Ablehnen eines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb, wennwenigstens eine vorbestimmte Bedingung nicht erfüllt ist, und – Zulasseneines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb, wenn wenigstens eine derBedingungen nicht bestimmbar ist, nach wenigstens einem weiterenAnfordern eines Ankoppelvorgangs an den Abtrieb innerhalb einervorbestimmten Zeitperiode.
[4] Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,dass ein Ankoppelvorgang an den Abtrieb nach einem weiteren Anfordernzum Ankoppeln an den Abtrieb zugelassen wird.
[5] Anordnung zum Ankoppeln an einen Abtrieb (1)eines Fahrzeugs, umfassend Ankoppelmittel (5, 6)zum Anfordern eines Ankoppelns an den Abtrieb (1) und eineSteuereinheit (4) zum Überprüfen in Antwortauf ein Anfordern von dem Ankoppelmittel (5, 6), obvorbestimmte Bedingungen zum Ankoppeln an den Abtrieb (1)erfülltsind oder nicht, wobei die Steuereinheit (4) dazu ausgelegtist, einen Ankoppelvorgang an den Abtrieb (1) zuzulassen,wenn alle vorbestimmten Bedingungen erfüllt sind, sowie einen Ankoppelvorgangan den Abtrieb (1) abzulehnen, wenn wenigstens eine vorbestimmteBedingung nicht erfülltist, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (4)dazu ausgelegt ist, einen Ankoppelvorgang an den Abtrieb (1)in Antwort auf wenigstens ein weiteres Anfordern zum Ankoppeln anden Abtrieb (1) innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiodezuzulassen, wenn die Steuereinheit (4) nicht dazu in derLage ist, zu bestimmen, ob wenigstens eine Bedingung zum Ankoppelnan den Abtrieb (1) erfülltist oder nicht erfülltist.
[6] Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,dass die Steuereinheit (4) dazu ausgelegt ist, ein Ankoppelnan den Abtrieb (1) nach einem weiteren Anfordern zum Ankoppelnan den Abtrieb (1) zuzulassen.
[7] Anordnung zum Ankoppeln an einen Abtrieb (1)eines Fahrzeugs, umfassend Ankoppelmittel (5, 6)zum Anfordern eines Ankoppelns an den Abtrieb, dadurch gekennzeichnet,dass sie eine Steuereinheit (4) umfasst, die in Antwortauf ein Anfordern von dem Ankoppelmittel (5, 6)dazu ausgelegt ist: – zu überprüfen, obvorbestimmte Bedingungen zum Ankoppeln an den Abtrieb (1)bestimmbar sind oder nicht, und – zu überprüfen, ob alle der Bedingungenerfülltsind oder nicht, wenn die Bedingungen bestimmbar sind, und ein Ankoppelnan den Abtrieb (1) zuzulassen, wenn alle der Bedingungenerfülltsind, sowie ein Ankoppeln an den Abtrieb (1) abzulehnen,wenn wenigstens eine Bedingung nicht erfüllt ist, und – ein Ankoppelnan den Abtrieb (1) nach wenigstens einem weiteren Anfordernzum Ankoppeln an den Abtrieb innerhalb einer vorbestimmten Zeitperiode zuzulassen,wenn wenigstens eine der Bedingungen nicht bestimmbar ist.
[8] Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,dass die Steuereinheit (4) dazu ausgebildet ist, ein Ankoppelnan den Abtrieb (1) nach einem weiteren Anfordern zum Ankoppelnan den Abtrieb (1) zuzulassen.
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引用文献:
公开号 | 申请日 | 公开日 | 申请人 | 专利标题
法律状态:
2011-07-07| R012| Request for examination validly filed|Effective date: 20110408 |
2014-04-03| R119| Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee|Effective date: 20140101 |
优先权:
申请号 | 申请日 | 专利标题
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